Förderungen von Bund und Land

Um den Erwerb von Wohnungseigentum zu fördern, hat sowohl die Österreichische Bundesregierung als auch die Vorarlberger Landesregierung Förderpakete geschnürt.

Südost-Ansicht, Wohnanlage Roseggerstraße in Hohenems Wohnbauförderung

Mit 1. Jänner 2024 wurden von der Vorarlberger Landesregierung die Richtlinien zur Wohnbauförderung überarbeitet. Die Basisförderhöhe für Wohnungen wurde mit € 100.000 Euro fixiert. Durch personenbezogene Kriterien sind zusätzlich Fördermittel möglich. Durch die Möglichkeit einer Fixverzinsung von 1,25 % über die gesamte Laufzeit wird die Rückzahlungsrate kalkulierbar und die Belastung durch die Gesamtkreditrate langfristig reduziert. Die geänderten Richtlinien sind eine wichtige Finanzierunghilfe für die Wohnraumschaffung, 

Hier finden Sie detaillierte Infos zur Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg.

Zudem gilt seit 1. April 2024 das Wohnpaket der Österreichischen Bundesregierung: Wird die Eigentumswohnung als Hauptwohnsitz genutzt, entfallen die Kosten für die Grundbuchseintragung sowie die Pfandrechtseintragung.

Hier finden Sie Infos zur Wohnbauoffensive der Österr. Bundesregierung.

Wohnbauförderungs-Beispiele

Wohnbauförderungs-Beispiele

Projekte mit Wohnbauförderung

Alle basisgeförderten Wohnbauprojekte sind auf unserer Webseite ausgezeichnet. Informationen zur Förderhöhe der einzelnen Wohnung finden Sie im Wohnungsdetail. 

Hier gelangen Sie zur Projektübersicht.