Das Fenster schließt sich

Beim Kauf einer Eigentumswohnung als Hauptwohnsitz können derzeit die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch entfallen. Diese staatliche Begünstigung läuft jedoch mit Ende Juni 2026 aus. Wer profitieren möchte, sollte jetzt handeln.

Seit Juli 2024 gilt eine temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentums- und Pfandrechten im Grundbuch. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag nach dem 31. März 2024 abgeschlossen wurde und die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Die Befreiung gilt für Anträge, die bis spätestens 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingebracht werden. Sie umfasst Immobilien mit einer Bemessungsgrundlage bis 500.000 Euro. Wird das Eigenheim innerhalb von fünf Jahren verkauft oder nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt, wird die Gebühr nachträglich eingehoben.

Unser Tipp

Wer den Kauf einer Eigentumswohnung plant und die Gebührenbefreiung nutzen möchte, sollte den zeitlichen Rahmen im Blick behalten. Gerne beraten wir Sie persönlich zu aktuellen Projekten und unterstützen Sie bei der optimalen Planung.

Grundbuchgebühren sparen – nur noch bis 30. Juni 2026!

Beim Kauf einer Eigentumswohnung als Hauptwohnsitz entfällt derzeit die Grundbuch-Eintragungsgebühr. Wer profitieren möchte, sollte die befristete Regelung jetzt berücksichtigen.

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