Wohnbauförderung wird gekürzt – Übergangsfrist bis 15. Juli nutzen
Die Landesregierung Vorarlberg hat angekündigt, dass es ab Mitte Juli 2025 zu erheblichen Kürzungen bei der Wohnbauförderung kommt. Wer von den bisherigen, deutlich besseren Förderbedingungen profitieren möchte, sollte rasch handeln – denn danach gelten deutlich geringere Förderbeträge.

Übergangsfrist bis 15. Juli 2025
Die angekündigten Änderungen bei der Wohnbauförderung kamen für viele überraschend und treten schnell in Kraft. Laut aktuellem Stand gilt bis einschließlich 15. Juli 2025 eine Übergangsregelung. Das bedeutet:
- Neubauprojekte, für die bis spätestens 15. Juli ein Bauantrag oder eine Bauanzeige eingebracht wird,
- sowie Ersterwerbswohnungen, für die bis spätestens 15. Juli ein verbindlicher Vorvertrag oder Kaufvertrag abgeschlossen wurde,
werden weiterhin nach den bisherigen Förderkriterien behandelt.
Was sich danach ändert: drastische Kürzung der Wohnbauförderung
Ab dem 16. Juli 2025 gelten neue, deutlich restriktivere Förderbedingungen. Konkret:
- Das maximale Förderdarlehen wird auf € 100.000,- begrenzt – unabhängig von Wohnungsgröße oder Familienstand.
- Der Förderzinssatz steigt auf 1,00 % – bisher betrug er lediglich 0,25 %.
Fazit: Wer nach dem 15. Juli kauft oder einreicht, muss mit deutlich höheren Finanzierungskosten und einer spürbar geringeren Förderung rechnen. Die neuen Richtlinien bedeuten in Summe einen spürbaren Rückgang an finanzieller Unterstützung für Bau- und Erwerbswillige.
Unsere Projekte: Jetzt Förderung nach alten Kriterien sichern
Bei einer Vielzahl unserer aktuellen Wohnbauprojekte haben Sie – sofern bis spätestens 15. Juli 2025 ein verbindlicher Kaufvertrag unterzeichnet wird – weiterhin die Möglichkeit, von den bisherigen Wohnbauförderrichtlinien zu profitieren. Die Einreichung des Förderantrags kann dabei noch bis Jahresende erfolgen.
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Ich nehme mir gerne Zeit für Sie
